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#1

Schulordnung

in Hausordnung 02.06.2014 12:05
von Professor Minerva McGonagall • Hauself | 439 Beiträge

Allgemeine Verhaltensregeln

1) Auf dem gesamten Schulgelände und bei jeglichen schulischen Veranstaltungen wird respektvolles Verhalten von den Schülern erwartet – dies gilt sowohl untereinander, als auch gegenüber Lehrern, anderen Angestellten der Schule und Geistern.
2) Den Anweisungen des Schulpersonals, der Schulsprecher und Vertrauensschüler ist Folge zu leisten.
3) Beleidigungen, Drohungen und tätliche Angriffe sind nicht gestattet. Lehrern ist der Einsatz des Zauberstabes gegen Schüler nur gestattet, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Gefährung anderer Personen abzuwenden.
4) Das Werfen von Erinnermichs, Schneebällen, Zauberstäben, Haustieren und anderen Gegenständen, die zu Verletzungen führen könnten und nicht zum Wurf geeignet sind, ist nicht erlaubt.
5) Das Rennen oder Sitzen in den Gängen ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
6) Beziehungen zwischen Mitgliedern des Schulpersonals und den Schülern sind verboten und können zum Verweis führen.
7) Das Beschädigen von Schuleigentum oder dem privaten Besitz anderer Schlossbewohner ist verboten.
8 ) Das Schulgelände ist sauber zu halten.
9) Jedem Schüler ist es gestattet eine Katze, Eule oder Kröte mitzubringen. Andere Tiere sind mit der Schulleitung abzusprechen, dies gilt auch für eventuelle magische Mischformen (Kniesel-Katzen-Kreuzungen u.ä.).
10) Das Fliegen eines Besens ist im Gebäude nicht gestattet.
11) Erstklässler dürfen keine Besen besitzen.
12) Die Nachtruhe gilt von 21:00 Uhr – 5:00 Uhr für die erste und zweite Klasse, von 22:00 Uhr – 5:00 Uhr für die dritte, vierte und fünfte Klasse sowie von 23:00 Uhr – 5: 00 Uhr für die sechste und siebte Klasse. Während der Nachtruhe haben sich alle Schüler in ihren Gemeinschaftsräumen oder Schlafsälen aufzuhalten. Vertrauensschülern und Schulsprechern ist es gestattet, sich während der Sperrzeiten frei im Schloss zu bewegen, um ihren Aufgaben nachzukommen.
13) Der Konsum von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen für Alkohol bei Schulfesten werden gesondert bekanntgegeben. In Hogsmeade ist der Konsum von Butterbier in Maßen gestattet.
14) Die Schlafsäle des anderen Geschlechts dürfen von Schülerinnen und Schülern nicht aufgesucht werden. Lehrer sollten die Schlafsäle nicht ohne triftigen Grund und ausreichende Vorankündigung betreten.
15) Das Vertrauensschülerbad darf von Vertrauensschülern, Schulsprechern und den Quidditchkapitänen genutzt werden.
16) Bei auftretenden Problemen sind die Schülerinnen und Schüler dazu angehalten, sich an die für sie zuständigen Vertrauensschüler oder ihren Hauslehrer zu wenden.


Verhalten im Unterricht

1) Sämtliche Schüler haben pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.
2) Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur mit Erlaubnis des Lehrers oder wegen Krankheit gestattet. Ein Schüler hat in diesem Fall unverzüglich den Krankenflügel aufzusuchen.
3) Den Anweisungen des Lehrers ist Folge zu leisten.
4) Hausaufgaben sind abzugeben und Mitarbeit im Unterricht wird erwartet.


Verhalten im Krankenflügel


1) Den Anordnungen des Pflegepersonals ist Folge zu leisten.
2) Der Krankenflügel ist im Falle einer Erkrankung sofort aufzusuchen.
3) Haustiere sind in diesem Raum nicht gestattet.
4) Besucher und Patienten haben sich leise zu verhalten.
5) Besuchszeiten sind von 6:00 Uhr – 8:00 Uhr und von 15:00 Uhr – 18:30 Uhr.


Verhalten in der Bibliothek


1) Den Anordnungen der Bibliothekarin ist Folge zu leisten.
2) Bücher sollten nach zwei Wochen zurückgegeben werden. Mit ausgeliehenen Werken muss pfleglich umgegangen werden.
3) Haustiere sind in diesem Raum nicht gestattet.
4) Besucher haben sich leise zu verhalten. Der übermäßige Gebrauch von Zaubern ist nicht gestattet.
5) Die Verbotene Abteilung darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft von Schülern ab der 6. Klasse aufgesucht werden.
6) Bei mehrfacher Nichteinhaltung der Regeln ist ein Bibliotheksverbot möglich.
7) Die Öffnungszeiten der Bibliothek: 6:30 Uhr - 22:00 Uhr


Verhalten in Hogsmeade


1) Schülerinnen und Schülern ist es ab der dritten Klasse gestattet, an bestimmten Wochenenden das Zaubererdorf Hogsmeade zu besuchen. Hierfür muss eine Genehmigung der Eltern vorliegen.
2) Die allgemeinen Verhaltensregeln der Schule bleiben im Dorf bestehen.
3) Die Schulleitung behält sich vor, die Ausflüge für einzelne Schüler trotz vorliegender Erlaubnis zu streichen.


Uniformpflicht


1) Die Uniform ist an Schultagen von 7:00 Uhr – 19:30 Uhr in der Schule zu tragen.
2) Uniformpflicht besteht außerdem bei Quidditchspielen und anderen schulischen Veranstaltungen.
3) Die Uniformpflicht gilt nicht für Hogsmeadeausflüge und muss zu keiner Zeit in den Gemeinschaftsräumen der Häuser eingehalten werden.
4) Während der Freizeit ist auf angemessene Kleidung zu achten. Das Lehrpersonal darf im Zweifelsfall entscheiden, was ‚angemessen‘ ist.


Verbotene Gegenstände

• Stinkbomben und Stinkkügelchen
• Fangzähnige Frisbees
• Bissige Bumerangs
• Jaulende Jo-Jos
• Liebestränke jeder Art
• Jegliche Muggelgerätschaften für die Strom nötig ist
• Schwarzmagische Gegenstände
• Das Halten gefährlicher magischer Tierwesen ist verboten. Im Zweifel ist die Erlaubnis der Schulleitung einzuholen.


Verlassen des Schulgeländes


1) Das Verlassen des Schulgeländes ist Schülern ohne Erlaubnis der Schulleitung verboten.
2) Der Verbotene Wald darf von Schülern nicht betreten werden.


Nutzung von Magie

1) Das Zaubern in den Schulgängen ist nicht gestattet.
2) Duelle außerhalb des Duellierclubs sind untersagt.
3) Strengstens verboten ist außerdem die Nutzung schwarzmagischer Zauber.


Fächerwahl


1) Schüler ab der dritten Klasse wählen mindestens eins von fünf Wahlfächern. Empfohlen werden zwei Wahlfächer, drei sind möglich.
2) Schüler ab der sechsten Klasse stellen sich ihren Stundenplan für die UTZs zusammen. Zu belegen sind mindestens sechs Fächer.


AGs und Clubs


1) AGs sind bei der Schulleitung genehmigen zu lassen.
2) Der Gründer der AG entscheidet wer der AG beitreten darf. Ihm obliegt auch die Organisation von passenden Räumen und die allgemeine AG-Planung.
4) Aus Sicherheitsgründen muss im Duellierclub ein Vertrauensschüler oder Schulsprecher aus der sechsten oder siebten Klasse anwesend sein. Alternativ kann ein Lehrer die Aufsicht führen.
5) Eine Mitgliederbegrenzung für AGs kann individuell vom AG-Leiter festgelegt werden.


Sanktionen

1) Neben dem Abzug von Punkten (siehe Punkteregeln) haben Lehrer das Recht bei größeren oder wiederholten Vergehen Hogsmeade-Wochenenden zu streichen, Nachsitzen anzuordnen oder Schüler dem Hausmeister für diverse Aushilfsarbeiten zu überstellen. Auch der Verlust einer privilegierten Position (AG-Leitung, Mitgliedschaft im Quidditchteam, Verlust des Rangs als Kapitän/Vertrauensschüler/Schulsprecher) ist eine mögliche Konsequenz.


Outplayhinweise

1) Sanktionen: Die meisten Sanktionen können von Lehrern ohne Absprache mit den Admins vergeben werden. Lediglich der Verlust einer Position muss abgesprochen werden. Das Team behält sich wiederum vor, Inplaysanktionen auch ohne Eingreifen eines Lehrers zu verhängen, sofern der Regelbruch von jemandem beobachtet wurde, der ihn tatsächlich melden würde.
2) In der Großen Halle herrscht Ortsangabepflicht: bitte schreibt über jeden Beitrag an welchem Tisch ihr gerade seid oder ob ihr an einem anderen Ort in der Halle steht.
3) Unterricht: Euer Charakter gilt als anwesend, wenn ihr nirgendwo anders im aktuellen Inplay einen Beitrag mit diesem Charakter postet. Tut ihr das doch, riskiert ihr Punktabzug und seid offiziell nicht im Unterricht gewesen. Um Anwesenheitspunkte für euer Haus zu verdienen, müsst ihr allerdings tatsächlich mindestens einen Beitrag im entsprechenden Klassenzimmer schreiben.
4) Krieg: Kriegsbedingt kann es zu Sonderregelungen kommen, die dann auch in einem Extrapunkt 'Sonderregeln' hier auftauchen werden. Natürlich werdet ihr informiert, wenn eine solche Änderung vorgenommen wird.


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